Dr. BÄRNREUTER & WEGENER Dr. BÄRNREUTER & WEGENER Dr. BÄRNREUTER & WEGENER
  HOME   Trenner   ANWÄLTE   Trenner   MEDIATION   Trenner   GESCHICHTE/N   Trenner   INFORMATIONEN   Trenner   KOSTEN   Trenner   KONTAKT   Trenner
   Rechte von Patienten    Trenner    Wir bilden aus    Trenner    Mahnverfahren    Trenner    Forderungsbeitreibung    Trenner

Begleitung durch Trennung und Scheidung

Es ist sicherlich hilfreich und unterstützend, bei beabsichtigter bzw. schon erfolgter Trennung sich über die rechtliche Situation klar zu werden.

1. Analyse der persönlichen Situation

Innerhalb des ersten Schritt geht es sicherlich darum, die eigene familiäre Situation darzustellen und zu erfassen, welche Rechte bestehen und welche Pflichten. Dabei wird insbesondere die wirtschaftliche und familiäre Situation, Unterstützungsmöglichkeiten aus dem Umfeld, berufliche Auswirkungen etc. in die Analyse mit einzubeziehen sein.

2. Lösungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Positionen des Partners

Selbstverständlich könnte sodann die eigenen Position einseitig der Gegenseite übermittelt werden mit der Bitte um Zustimmung zu einer vorgeschlagenen Lösung. Alternativ bietet es sich auch an, gleich die Positionen des Partners, die in der Regel bekannt sind, in die Überlegungen mit einzubeziehen und unter Berücksichtigung dieser Betrachtungsweise einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten, da hier eine realistischere Möglichkeit besteht, den eigenen Lösungsvorschlag durchzusetzen.

3. Umsetzung einer Lösung

Wenn ein Lösungsvorschlag zur Gesprächsgrundlage geworden ist, können in der Regel konstruktive Gespräche geführt werden und an den Einzelheiten noch einmal gefeilt werden. Wenn beide das Bedürfnis haben, alle anstehenden Probleme einvernehmlich zu lösen, ist die sogenannte Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung oft in realisierbare Nähe gerückt. Dies kann im Dialog mit der Gegenseite erarbeitet werden ggf. unter Einbeziehung des anwaltlichen Vertreters. Sollte dies nicht möglich sein, könnte in dieser Phase über eine Mediation nachgedacht werden. Sollte ein Ergebnis erzielt worden sein, so bedarf es zur Protokollierung unter Umständen für die Rechtswirksamkeit der notariellen Beurkundung oder der Vorlage im Scheidungsverfahren bei Gericht.

4. Scheidungsverfahren

Die Einreichung des Scheidungsantrages, der Ausspruch der Scheidung selbst und der damit zwingend zu regelnde Versorgungsausgleich stellt nur noch eine juristische Formalie dar, sodass dieses Scheidungsverfahren selbst ohne großen Zeit- und Emotionsaufwand zu kostengünstigen Konditionen durchgeführt werden kann.

 

Gudrun Bärnreuther-Wegener

Wir sind für Sie telefonisch erreichbar:
Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
und Freitag von 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr


Für Sie vor Ort:

Suhl:                                                                                       Würzburg:
Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 16:15 Uhr                    Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr
und Freitag von 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr                                     und Freitag von 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr

 

 

97080 Würzburg - Berliner Platz 6 - T. 0931 3227070

98527 Suhl - Friedensstraße 6 - T. 03681 722527

Impressum | Datenschutz