Begleitung durch Trennung und Scheidung
Es ist sicherlich hilfreich und unterstützend, bei beabsichtigter bzw. schon erfolgter Trennung sich über die rechtliche Situation klar zu werden.
1. Analyse der persönlichen Situation
Innerhalb des ersten Schritt geht es sicherlich darum, die eigene familiäre Situation darzustellen und zu erfassen, welche Rechte bestehen und welche Pflichten. Dabei wird insbesondere die wirtschaftliche und familiäre Situation, Unterstützungsmöglichkeiten aus dem Umfeld, berufliche Auswirkungen etc. in die Analyse mit einzubeziehen sein.
2. Lösungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Positionen des Partners
Selbstverständlich könnte sodann die eigenen Position einseitig der Gegenseite übermittelt werden mit der Bitte um Zustimmung zu einer vorgeschlagenen Lösung. Alternativ bietet es sich auch an, gleich die Positionen des Partners, die in der Regel bekannt sind, in die Überlegungen mit einzubeziehen und unter Berücksichtigung dieser Betrachtungsweise einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten, da hier eine realistischere Möglichkeit besteht, den eigenen Lösungsvorschlag durchzusetzen.
3. Umsetzung einer Lösung
Wenn ein Lösungsvorschlag zur Gesprächsgrundlage geworden ist, können in der Regel konstruktive Gespräche geführt werden und an den Einzelheiten noch einmal gefeilt werden. Wenn beide das Bedürfnis haben, alle anstehenden Probleme einvernehmlich zu lösen, ist die sogenannte Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung oft in realisierbare Nähe gerückt. Dies kann im Dialog mit der Gegenseite erarbeitet werden ggf. unter Einbeziehung des anwaltlichen Vertreters. Sollte dies nicht möglich sein, könnte in dieser Phase über eine Mediation nachgedacht werden. Sollte ein Ergebnis erzielt worden sein, so bedarf es zur Protokollierung unter Umständen für die Rechtswirksamkeit der notariellen Beurkundung oder der Vorlage im Scheidungsverfahren bei Gericht.
4. Scheidungsverfahren
Die Einreichung des Scheidungsantrages, der Ausspruch der Scheidung selbst und der damit zwingend zu regelnde Versorgungsausgleich stellt nur noch eine juristische Formalie dar, sodass dieses Scheidungsverfahren selbst ohne großen Zeit- und Emotionsaufwand zu kostengünstigen Konditionen durchgeführt werden kann.
Gudrun Bärnreuther-Wegener |