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MEDIATION

Was versteht man unter Mediation?

Der Begriff der „Mediation“ kommt aus dem Englischen. Seinen Ursprung hat er jedoch im Spätlateinischen, wo Mediation friedensstiftende, versöhnende Vermittlung bedeutet. In der Rechtspflege wird der Begriff der „Mediation“ für die Erarbeitung einer außergerichtlichen Konfliktlösung unter den Betroffenen verwendet. In einem Mediationsverfahren geht es um die transparente Suche nach einer Problemlösung, die bei den Beteiligten auf ein Maximum an Akzeptanz stößt.



Merkmale der Mediation

  • Vermittlung durch unparteiische Dritte. Einbeziehung und direkte Kommunikation aller Konfliktparteien; i.d.R. sind diese anwesend (keine die Parteien ersetzende Vertretung durch Dritte);
  • informelle/außergerichtliche Konfliktbearbeitung, flexible Verfahrensgestaltung;
  • Nicht-Öffentlichkeit und Vertraulichkeit;
  • Autonomie und Freiwilligkeit: die Parteien bestimmen Anfang und Ende der Mediation; der Rechtsweg ist nicht ausgeschlossen;
  • Konsensorientierung: Verzicht auf Machtentscheidungen;
  • selbstbestimmte, interessensgerechte und zukunftsgerichtete Regelung/Lösung des Konflikts (sog. win-win-Situation).

 

Voraussetzung für Mediation

  • Freiwilligkeit
  • Akzeptanz
  • Offenheit
  • Vertraulichkeit

Wer kann zu einer Mediation gehen?

Alle diejenigen, die einen Konflikt mit einem oder mehreren Konfliktpartner lösen möchten.
Es gibt keine Bedingungen im Hinblick auf die Zusammensetzung: Alle vom Konflikt Betroffenen werden in die Konfliktlösung eingebunden.


Wie lange dauert eine Mediation ?

Die einzelne Sitzung dauert in der Regel eine bis zwei Stunden.
Wieviele Sitzungen notwendig sind, um zu einer als fair empfundenen Lösung zu kommen, hängt von Ihnen ab. Selten wird die Anzahl von drei bis acht Terminen überschritten. Ausschlaggebend wird auch sein, wie zügig die notwendigen Unterlagen allen Konfliktpartnern zur Verfügung gestellt werden.


Was kostet die Mediation?

Mediation wird auf Stundenhonorarbasis abgerechnet. Je nach Konfliktbereich und Anzahl der Konfliktpartner kann sich das Stundenhonorar zwischen 100,00 und 250,00 € bewegen. 
Der Mediator schließt vor Beginn des Mediationsverfahrens einen individuellen Mediationsvertrag mit den Konfliktparteien ab.


Wie endet eine Mediation?

Die Ergebnisse der Mediation werden in der Regel in einem Memorandum zusammengefaßt und zwar so, wie Sie als Konfliktbeteiligte es gemeinsam erarbeitet haben. Soweit erforderlich, wird eine rechtsverbindliche Vereinbarung den Mediationsprozess beenden. Sollten Problemfelder beurkundungspflichtig sein, wird Ihr Mediator auf die Notwendigkeit der notariellen Beurkundung hinweisen.


 

Ob Mediation für Sie in Betracht kommt, können wir gerne bei einem unverbindlichen und kostenfreien Erstkontakt klären! Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit Frau Rechtsanwältin Bärnreuther-Wegener, Fachanwältin für Arbeits- und Familienrecht, Mediatorin (BAFM).


Wir sind für Sie telefonisch erreichbar:
Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
und Freitag von 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr


Für Sie vor Ort:

Suhl:                                                                                       Würzburg:
Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 16:15 Uhr                    Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr
und Freitag von 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr                                     und Freitag von 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr

 

 

97080 Würzburg - Berliner Platz 6 - T. 0931 3227070

98527 Suhl - Friedensstraße 6 - T. 03681 722527

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