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Presseartikel


09. Juli 2009

 

Sonnenhügel verliert Prozess - Richter rügt Stadt

Mainpost/Bad Kissingen Feuerwehrzufahrt bleibt zu – Verwaltungsgerichtshof gibt Anwohnern Recht


Die Anwohner der Föhrenstraße bekamen Recht: Die Zufahrt von ihrer Straße aus zum Hotel Sonnenhügel darf nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom April 2009 nur zu Feuerwehrzwecken genutzt werden. Von den Richtern gerügt wurde die Stadt Bad Kissingen, weil sie sich mit einer Sondernutzungsregelung über den eigenen Bebauungsplan für das Sondergebiet hinwegsetzte. Die Festsetzung des Bebauungsplans könne „nicht beliebig durch Verwaltungsakt außer Kraft gesetzt werden“, heißt es in der Urteilsbegründung. Das findet der Rechtsanwalt der Anlieger, Lothar Bärnreuther (Würzburg) bemerkenswert. Diese Entscheidung gehe „über den Einzelfall hinaus“.

Der Senat verweist laut Bärnreuther darauf, dass im Bebauungsplan festgeschrieben ist, dass der Lieferverkehr über die Burgstraße erfolgen muss und das Areal hinter dem Hotel „Ruhezone“ ist. Hierin liegt nach Ansicht der Richter „eine wesentliche städtebauliche Grundidee der Planung“. Besonders interessant fand Bärnreuther auch einen anderen Aspekt, den der VGH in der Urteilsbegründung anführte: Regelmäßiger Lieferverkehr mit Lastkraftwagen stelle eine „an sich gebietsfremde Störung der Wohnnutzung“ dar. Der Bebauungsplan dient nach Ansicht des VGH also auch „dem Schutz der benachbarten Wohngrundstücke“, die nicht im Sondergebiet liegen. Eigentlich regelt ein Bebauungsplan die Beziehungen zwischen Planungsbehörde und Grundstückseigentümer, sagt Bärnreuther. „Dass Anwohner sich auch darauf berufen können, ist neu.“

Acht Jahre ist der Rechtsstreit um die Sondernutzung der Feuerwehrzufahrt alt. Jetzt ist Zapfenstreich, denn eine Revision des Münchner Urteils ist nicht zugelassen. Die Anwohner der Föhrenstraße hatten in letzter Instanz gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom Mai 2006 geklagt, das dem Hotel Sonnenhügel eine Sondernutzung der Zufahrt unter bestimmten Bedingungen zugestand. Die Geschichte begann aber schon 2001, als das Hotel einen Festsaal anbaute und im Bauantrag an die Stadt eine moderne Feuerwehrzufahrt vorsah, über die auch „zweimal pro Quartal“ Lieferfahrzeuge mit Equipment für Tagungen ein- und ausfahren sollten. Der Bescheid der Stadt erfolgte. Die Anwohner der Föhrenstraße protestierten, worauf die Stadt einen weiteren Bescheid erließ, in dem die Anlieferung von Ausstellungsequipment täglich über die Föhrenstraße möglich wurde. Die Anwohner liefen Sturm und reichten bei der Regierung von Unterfranken Widerspruch ein. Dort stellte man sich hinter sie und befand die Sonderbestimmungen der Stadt als „rechtswidrig“. Das Wohngebiet Föhrenstraße sei von regelmäßigem LKW-Verkehr frei zu halten. Dagegen reichte die Geschäftsführung des Hotels im Frühjahr 2006 Klage vor dem Verwaltungsgericht Würzburg ein. Dort kam man zu der Überzeugung, dass in „Gemengelagen“ (Wohngebiet neben Sondergebiet) eine gegenseitige „Duldungspflicht“ bestehe und den Anliegern Lieferverkehr an 40 bis 60 Tagen jährlich zuzumuten sei. Die Anlieger gingen in Berufung.

Bei der Anhörung vor dem VGH im April war schon heraus zu hören, wie die Angelegenheit von den Richtern eingeschätzt wird. Vergangene Woche wurde das schriftliche Urteil verschickt. „Unsere Zähigkeit hat sich gelohnt“, resümiert Bärnreuther. „Die Nachbarn des Hotels können jetzt ruhig wohnen, sie liegen nicht an einem Speditionspark!“ Hoteldirektor Matthias Harr hatte das Urteil gestern erst in der Post und wollte noch keine Stellung dazu nehmen. Aber im April hatte er bereits angekündigt, dass er bei der Stadt möglicherweise einen Antrag auf Bebauungsplanänderung einreichen wird, sollte die Zufahrt per Gerichtsurteil nicht nutzbar sein.

08. Juli 2009

Alte Mauern, neuer Schutz - Teile von Suhl stehen jetzt als Ensembles im Denkmalbuch von Thüringen                        Freies Wort, Suhl - Für zwei Denkmalensembles in Suhl ist ein langer Weg in der vergangenen Woche zu Ende gegangen und sie haben den letzten Schliff zu ihrem Schutz erhalten. Die "Südwestliche Stadterweiterung" und "Der historische Ortskern Suhl-Heinrichs" sind in das Denkmalbuch des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie eingetragen worden. Damit ist der letzte Schritt der öffentlichen Bekanntgebung vollbracht. Das Denkmalbuch des Landesamtes ist ein öffentliches Verzeichnis in dem alle Objekte, die unter Denkmalschutz stehen, eingetragen werden. Es werden nicht nur einzelne Objekte unter Denkmalschutz festgehalten, sondern auch bestimmte Gebiete als Ganzes. "Bei Denkmalensembles steht die äußere Hülle und städtebauliche Struktur, also vor allem das äußere Erscheinungsbild mit Fassaden, Dach und Häuserschluchten im Vordergrund", erklärt Uwe Jahn, Stadtkonservator der Denkmalbehörde der Stadt Suhl. 


Das Ensemble "Südwestliche Stadterweiterung" umfasst Teile der August-Bebel-Straße, Bahnhofstraße, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße, Friedensstraße, Naumannstraße, Schleusinger Straße, Senfte, Straße der OdF, des Windmühlenwegs und Flurstücke der Gemarkung Suhl. "Es sind Zeugnisse der menschlichen Geschichte", sagt Uwe Jahn über den Grund warum die "Südwestliche Stadterweiterung" in das Denkmalbuch aufgenommen wurde. Die typischen villenähnlichen Gebäude stehen für die Zeit um die Jahrhundertwende und den wirtschaftlichen Aufschwung durch die Industrialisierung zur Gründerzeit. Im Falle des Ortskerns von Heinrichs geht die geschichtliche Bedeutung noch weiter zurück. Der Ortskern ist mit seiner Struktur ein Zeugnis für das Marktrecht des kleinen Ortsteils. Hier gehören Teile der Straßen An der Kirche, Schnakenhügel, Teichweg, Wehnergasse, der Erhard-Schübel-Straße, Ernst-König-Straße, Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße, Meiniger Straße und Flurstücke zu dem Ensemble. Dass die Gebiete erst jetzt in das Denkmalbuch eingetragen wurden, bedeutet aber nicht, dass sie nicht vorher schon unter Schutz standen. "Wir erfassen die Vielzahl der Kulturdenkmäler nach Arbeitslisten", erklärt Sybille Putzke, Pressesprecherin des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie. Die einzelnen Denkmäler auf den Listen werden dann in einem langen, gründlichen Prozess von Kunsthistorikern noch einmal geprüft. Erst danach erfolgt der Eintrag ins Denkmalbuch. "So arbeiten die meisten Bundesländer. Die Listen müssen natürlich immer aktualisiert werden", sagt Sibylle Putzke. Nach der Wende wurden beide Ensembles auf die Arbeitslisten übernommen. "Heinrichs ist ein Hochkaräter", sagt Putzke über das Denkmalensemble, das schon zu DDR-Zeiten geschützt wurde. "Weil das Ensemble 'Südwestliche Stadterweiterung' ständigen Veränderungen unterlag, wurde das jetzt aktualisiert und bewertet", erklärt Putzke. Für die Besitzer von einzelnen Häusern in diesen Ensembles bedeutet der Denkmalschutz auch, dass sie Rechte und Pflichten haben. So muss bei baulichen Veränderungen eine Genehmigung eingeholt werden. Mehraufwand für die Denkmalpflege und den Erhalt können sie steuerlich absetzen.

Mit dem Eintrag ins Denkmalbuch ist der letzte offizielle Schritt zum Schutz der alten Gemäuer gemacht. So können in Jahrzehnten die Kinder, Enkel und Urenkel einen Blick in die Suhler Geschichte werfen. 




22. August 2008

Schulverweis: Kommt es zu Vergleich?
Bad Kissingen
 Hohe Wellen schlug vor einem dreiviertel Jahr der Schulverweis für eine 14-Jährige, die wegen Beleidigung zweier Lehrer in der Internet-Plattform schülerVZ die Staatliche Realschule Bad Kissingen verlassen musste. Der Vater des Mädchens zog deshalb vor das Verwaltungsgericht Würzburg, weil er die Strafe seiner Tochter als unverhältnismäßig ansah. Nun geht es vermutlich in die letzte Runde: Das Gericht schlug beiden Parteien einen Vergleich vor.
Dieser Vergleich zielt nach Aussage des Würzburger Rechtsanwaltes Lothar Bärnreuther, der die Familie der Schülerin vertritt, auf die Rücknahme des Schulverweises und die Entfernung aus der Schülerakte. Der Anwalt ist zuversichtlich: "Der Vergleich wird vorraussichtlich zustande kommen."
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8. August 2008

Alle
Rosen verkauft
Veitshöcheim
(gz) Einen Erlös von 800 Euro erzielte die von Anne-Rose Petzlitz und Erwin Guck von der Vinothek El Olivo gesponsterte Rosenaktion auf dem Veitshöchheimer Altolrtfest. Als Bürgerbeitrag zur gemeindlichen Aktion "Veitshöchheim blüht auf" verkauften die Vinothek-Inhaber an den Tischen zusammen mit dem hiesigen Ehepaar Gudrun und Lothar Bärnreuther 303 Exemplare für jeweils zwei Euro.
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2. August 2008

Behördenwillkür
Der galoppierende Irrsinn vom Domberg in Suhl
Wie in Suhl etwas entstand, das es laut Gesetz gar nicht geben dürfte: Eine privat betriebene Abwasserleitung in einer Wohnsiedlung.
Suhl - Es war einmal eine Stadt in den Bergen, die hatte kein Geld und eine tolle Idee, wie sie Ordnung schaffen und illegale Siedlungen legalisieren könnte. In vielen Gartenanlagen wohnten die Leute in Datschen aus DDR-Zeiten und schwarz gebauten Einfamilienhäusern. Man lege, so die tolle Idee der Stadt Suhl, nachträglich einen Bebauungsplan über das Gebiet und lasse die Anwohner dafür und für den Straßenbau sowie für die Abwasserleitung bezahlen.
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9. Juli 2008

Viele unterschiedliche Blicke auf die eigene Stadt
Ausstellung/Am 10. Juli Eröffnung "Perspektive Suhl",
Open-Air-Fotoschau in der Suhler Innenstadt
40 Suhlerinnen und Suhler nahmen sich ein Herz und die Kamera in die
Hand um Perspektiven auf die Stadt zu fotografieren.
Das mittlere Bild in der oberen Reihe zeigt den Blick auf zwei Fenster
unserer Kanzlei!
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17. Mai 2008

Kulturelle Erneuerung von 1968 führte
zur Gründung von Omnibus und "Cafe Bundschu"
Lothar Bärnreuther hat 1968 als Rechtsreferendar an der Uni Würzburg
gearbeitet, die Proteste hautnah erlebt. "Viele Professoren hatten Angst
vor den Studenten.
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4. Januar 2006

Zum 15-jährigen Kanzleijubiläum Kabarett
mit Carmen Ruth für einen guten Zweck

Kabarett vom Feinsten ist am 6. Januar im Hotel Thüringen zu erleben.
Das garantiert Carmen Ruth anlässlich einer Veranstaltung, mit der die
Rechtsanwälte Bärnreuther & Wegener das 15-jährige Bestehen ihrer Suhler
Kanzlei feiern.
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27. Januar 2004

Gedenkveranstaltung an die Opfer des Nationalsozialismus
"Erinnern dort, wo die Familie Goldmann zu Hause war"
Schicksal jüdischer Bürger nicht vergessen/Stadtführer soll Andenken bewahren
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Lothar Bärnreuthers Begegnung mit Fritz Goldmann
"Ich versprach ihm, das Gedenken an seine Familie wach zu halten!"
Ihre erste und einzige Begegnung währte nur einen Nachmittag und
einen Abend lang, dennoch sollten diese wenigen Stunden für
Dr. Lothar Bärnreuther zu jenen gehören, die er ein Leben lang
nicht vergessen wird.
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Ehrung in diesem Jahr einmal anders
"Gedenken in einstiger Goldmann-Villa
Auch in diesem Jahr wird es am 27. Januar, dem Nationalen
Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus und des Holocaus,
in Suhl wieder eine Veranstaltung zur Erinnerung an die Opfer der
NS-Ära geben.
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