Patientenverfügung/Patiententestament
Nur allzu oft vergessen wir, für die Momente im Leben Vorsorge zu treffen, in denen wir aus schicksalhaften Gründen nicht mehr in der Lage sind, über unsere eigenen Angelegenheiten zu bestimmen. Der Gesetzgeber hat 1992 in einer umfassenden Reform gesetzliche Grundlagen für das sogenannte "Betreuungsrecht" geschaffen. Damit wurde das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen gestärkt, die sogenannte "Bevormundung" abgeschafft. Auch nur allzu gern wollen wir selbst bestimmen, wer im Falle der Handlungsunfähigkeit sich um unsere Belange kümmert und darauf achtet, dass unsere Wünsche auch gegenüber Ärzten und Kostenträgern durchgesetzt werden. Es empfiehlt sich, im Rahmen einer Vorsorgevollmacht für alle Eventualitäten im Leben vorzubeugen; es empfiehlt sich darüber hinaus, im Rahmen einer sogenannten "Patientenverfügung" insbesondere die Befugnisse und Grenzen der ärztlichen Maßnahmen im Akutfall zu regeln. Damit Juristen und Mediziner nicht in Streit geraten, empfiehlt es sich insbesondere, eine auf die individuelle Situation bezogene Regelung zu treffen. Musterformulare genügen diesen Ansprüchen oft nicht. Insbesondere sollte auch sichergestellt sein, dass der individuelle Wunsch und Wille nicht nur in einer klaren und deutlichen Form abgesetzt, sondern auch so hinterlegt ist, dass im Ernstfall die betroffenen Entscheidungsträger darauf zugreifen können und kein Zweifel daran besteht, dass der in der Verfügung ausgedrückte Wille des Betroffenen in der Praxis umgesetzt wird. Bei der Erarbeitung und Abfassung der Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Gudrun Bärnreuther-Wegener |