VOM MAHNVERFAHREN ZUR ZWANGSVOLLSTRECKUNG
Dieser Bereich umfaßt folgende Tätigkeitsschwerpunkte:
- Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens für unbestrittene Forderungen
- Zwangsvollstreckung in alle Vermögenswerte des Schuldners (auch Grundstücksrechte)
- Zwangsvollstreckung wegen Unterhaltsforderungen
- Alle Tätigkeiten betreffend Insolvenzverfahren
Gerade für Unternehmen ist es wichtig, unbestrittene Forderungen schnellstmöglich titulieren zu lassen, um die Zwangsvollstreckung betreiben zu können. Unter dem Aspekt der zunehmenden Verschuldung von Privathaushalten und den folglich zunehmenden Insolvenzverfahren spielt der Faktor Zeit eine immer größere Rolle in der Forderungsbeitreibung. Es ist daher wichtig
- zeitnah das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten, denn nur mit einem Vollstreckungstitel kann auch die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners durchgeführt werden.
Aufgrund des Umfanges der in unserem Hause seit Jahren durchgeführten Zwangsvollstreckung und dem damit verbundenen direkten Weg zu den entsprechenden Vollstreckungsorganen bzw. zuständigen Behörden können zeitnahe Aussagen zur Solvenz des Schuldners gemacht werden. Es können daher die einzuleitenden Vollstreckungsmaßnahmen besprochen und optimal abgestimmt werden.
Für Unternehmen mit einer größeren Anzahl von Forderungsangelegenheiten empfiehlt sich der Abschluss einer kostenminimierten Inkassovereinbarung. Für etwaige Anfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt in unserer Kanzlei ist die Unterhaltsvollstreckung.
In der Unterhaltsvollstreckung ergeben sich viele über das Maß der üblichen Vollstreckung hinausgehende Zugriffsmöglichkeiten, welche in unserem Haus auch konsequent genutzt werden. In diesem Bereich wird leider viel Geld "verschenkt", was eigentlich der unterhaltsberechtigten Person zustehen würde.
Für weitere Fragen stehen die zuständigen Sachbearbeiter Herr Vieweg, vieweg@ra-baernreuther.de, und Frau Wenzel-Wegner, wenzel@ra-baernreuther.de, auch telefonisch unter 03681/722779 zur Verfügung. |