Ein Wort zu den Kosten
Sofern nichts anderes vereinbart, dürfen für eine Erstberatung maximal 190,00 € in Rechnung gestellt werden, für eine fortlaufende Beratung maximal 250,00 € (gilt nur für Verbraucher), jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer.
Bei außergerichtlicher Vertretung, wie auch bei Vertretung vor Gericht, gelten gesetzliche Gebühren. Bitte sprechen Sie uns an, damit wir Ihnen eine konkrete Kostenvorschau überreichen können.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, so prüfen wir gerne anhand Ihrer Versicherungspolice, ob Ihr konkretes Anliegen Kostendeckung von der Rechtsschutzversicherung erfährt. Sollten Sie sich aus wirtschaftlichen Gründen außerstande sehen, Kosten für eine Beratung bzw. Vertretung aufbringen zu können, so weisen Sie uns bitte ebenfalls darauf hin. Der Staat übernimmt im Rahmen der Beratungshilfe die Kosten der anwaltlichen Beratung und außergerichtlichen Vertretung; im Rahmen der Prozesskostenhilfe die Kosten der anwaltlichen Vertretung bei Verfahren, die Aussicht auf Erfolg versprechen. In Ausnahmefällen übernimmt auch der Gegner Ihre Kosten, zum Beispiel wenn Sie einen Schadensersatzanspruch aufgrund eines Verkehrsunfalls haben oder der Gegner sich mit der Zahlung fälliger und berechtigter Ansprüche im Verzug befindet. Hier werden wir versuchen, die Kosten unserer anwaltlichen Vertretung bei der Gegenseite wieder beizutreiben. In diesem Fall sind Sie zunächst vorleistungspflichtig.
Scheuen Sie sich nicht, bei allen Fragen zu den Kosten uns persönlich oder gerne auch unsere Mitarbeiter anzusprechen! |